Lärmaktionsplan
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Stadt Malchin
Gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) wurden zum 30.06.2012 für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landestraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten erstellt. Diese Lärmkarten werden alle 5 Jahre überprüft und ggf. aktualisiert.
Die Stadt Malchin hat erstmals im Jahr 2013 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Die Stadtvertretung Malchin hat diesen in ihrer Sitzung am 23.10.2013 beschlossen (Beschluss 2013/MC/536).
Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung erfolgt alle 5 Jahre. Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurden die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2013 überprüft.
An der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin wurde die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 22.11.2018 und die entsprechenden Anlagen lagen vom 17.12.2018 bis zum 25.01.2019 öffentlich aus. Des Weiteren standen die Unterlagen auf der Internetseite www.malchin.de zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Außerdem wurde die Öffentlichkeit auf der Einwohnerversammlung am 24.01.2019 über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes informiert. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Schreiben vom 20.12.2018 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Stadtvertretung Malchin hat auf ihrer Sitzung am 06.03.2019 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin in der Fassung des Entwurfes vom 25.02.2019 beschlossen. (Beschluss 2019/MC/011).
Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 und die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin können unter den nachfolgenden Links eingesehen werden: