Anmeldung für den Besuch der Pestalozzi Grundschule Malchin
Gemäß § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, mit Beginn des Schuljahres 2025 / 2026 schulpflichtig.
Die Eltern werden hiermit gebeten, ihre Kinder in der Zeit vom:
07.10. – 18.10.2024
im Bürgeramt der Stadtverwaltung Malchin im Rathaus, Am Markt 1 für den Besuch der Grundschule anzumelden.
Die Anmeldung des Kindes muss auch erfolgen, wenn eine Zurückstellung beabsichtigt wird bzw. im Vorjahr bereits zurückgestellt wurde oder ein anderer Beschulungsort gewählt werden soll.
Zur Anmeldung ist bitte die Geburtsurkunde mitzubringen.
Haben Sie das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes, müssen Sie dies bei der Anmeldung mit einer Negativbescheinigung vom Jugendamt belegen.
Die Anmeldung erfolgt für:
- die Stadt Malchin und die Ortsteile Pisede, Jettchenshof, Gorschendorf, Salem
Gülitz, Viezenhof, Scharpzow, Remplin, Retzow, Wendischhagen, Neu Panstorf,
Alt Panstorf, Duckow, Pinnow
- die Gemeinde Kummerow und die Ortsteile Leuschentin, Axelshof und Maxfelde
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