Schulanmeldungen in der Grundschule Gielow Schuljahr 2025/2026
Gemäß § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig.
Sie werden hiermit gebeten, ihre Kinder in der Zeit vom
07. Oktober – 09. Oktober 2024
jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule in Gielow für den Besuch der Grundschule anzumelden.
Die Anmeldung der Kinder muss auch erfolgen, wenn eine Rückstellung beabsichtigt wird bzw. im Vorjahr bereits zurückgestellt wurde.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde und der Impfausweis mitzubringen.
Die Anmeldung erfolgt für:
die Gemeinde Gielow und die Ortsteile: Liepen, Hinrichsfelde, Peenhäuser, Gielower Mühle, Gielow-Ausbau und Christinenhof
die Gemeinde Basedow und die Ortsteile: Seedorf, Neuhäuser, Neu -Basedow, Teerofen, Gessin, Stöckersoll und Basedow-Höhe
die Gemeinde Faulenrost und die Ortsteile: Schwabendorf, Rittermannshagen, Demzin, Hungerstorf und Rittermannshagen-Hof
Bild zur Meldung: Schulanmeldungen in der Grundschule Gielow Schuljahr 2025/2026